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Knowledge for Equity: Wie wir Wissen investieren, nicht nur Geld, und warum das fair ist

Werbezeit gegen Anteile hat Zalando groß gemacht. Wir tauschen etwas anderes ein: Aufbauarbeit, Marketing und Wissen. Wie das Modell funktioniert, warum es legal ist und wieso Cash-Investoren dabei nicht schlechter fahren.

Dennis Weidner··3 Min. Lesezeit

Als ProSieben 2009 begann, Werbezeit statt Geld in Startups zu investieren, klang das nach einem Trick. Heute steht Media-for-Equity in jedem Lehrbuch, und die Liste der Fälle reicht von Zalando über Trivago bis eDarling: Der Konzern gab Reichweite zum Listenpreis, das Startup gab Anteile, beide wussten genau, was die Leistung wert war.

Wir machen dasselbe, nur mit einem anderen Rohstoff. Statt Werbesekunden bringen wir das ein, was wachsende Unternehmen am dringendsten brauchen und am teuersten einkaufen: Wachstumsstrategie, Performance-Marketing, Markenaufbau, operative Umsetzung. Wir nennen es Knowledge & Work for Equity. Die Arbeit liefert unsere operative Einheit Weidner & Friends, die Beteiligung hält die Holding. Diese Trennung ist kein Zufall, sondern der Kern der Konstruktion.

Warum Arbeit nie direkt ins Stammkapital fließt

Deutschland hat hier eine Besonderheit, die man kennen muss: In eine GmbH lässt sich Arbeit nicht als Sacheinlage ins Stammkapital einbringen. Der Rechtsgedanke steht in § 27 Abs. 2 AktG und gilt für die GmbH entsprechend: Dienstleistungen sind nicht sacheinlagefähig. Wer Ihnen anbietet, „Arbeit als Einlage" direkt in Anteile zu verwandeln, baut auf Sand.

Deshalb läuft unser Modell über zwei getrennte, jeweils völlig gewöhnliche Verträge. Erstens ein Leistungsvertrag: ein definiertes Arbeitspaket, bepreist zu Marktsätzen, mit Leistungsnachweis und Abnahme. Zweitens ein Wandeldarlehen: Die Honorarforderung wird nicht überwiesen, sondern als Darlehen stehen gelassen und wandelt sich in der nächsten Finanzierungsrunde in Anteile, zu denselben Konditionen wie die Wandeldarlehen der übrigen Investoren.

50.000 Euro Arbeit sind 50.000 Euro Cash. Gleiche Bewertung, gleiche Terms, gleiche Anteile. Alles andere wäre unfair.

Dass diese Trennung trägt, hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Im sogenannten Qivive-Urteil (BGH, Urteil vom 16.02.2009, II ZR 120/07) hat er entschieden: Entgeltliche Dienstleistungen eines Gesellschafters sind keine verdeckte Sacheinlage, gerade weil Dienstleistungen gar nicht sacheinlagefähig sind. Ein sauber bezahlter Leistungsvertrag neben einer Beteiligung ist zulässig. Ein Formpunkt bleibt: Ob Wandeldarlehen notariell beurkundet werden müssen, ist nicht abschließend geklärt; die Vorsichtigen beurkunden (Rödl & Partner). Wir gehören zu den Vorsichtigen.

Die Fairness-Frage, ehrlich beantwortet

Jeder gute Business Angel, der bar investiert, muss fragen: Werde ich benachteiligt, wenn ein anderer mit Arbeit statt Geld einsteigt? Die Antwort hängt an vier Punkten, und wir legen sie in jedem Deal offen:

Erstens, die Bewertung. Das Arbeitspaket wird zum Arm's-Length-Preis angesetzt, also zu dem, was ein externer Dienstleister für dieselbe Leistung berechnen würde. Keine Fantasiestunden, keine Gründer-Rabatte in die eigene Tasche. Zweitens, die Terms. Unser Wandeldarlehen bekommt exakt die Konditionen der übrigen Convertibles der Runde. Drittens, der Nachweis. Gewandelt wird nur, was erbracht, dokumentiert und vom Unternehmen abgenommen ist. Wird weniger geliefert, wandelt weniger. Viertens, die Transparenz. Der Deal wird den Gesellschaftern offen vorgelegt und beschlossen.

Wirtschaftlich ist das Modell für Cash-Investoren sogar attraktiv: Ihr Geld fließt vollständig in Produkt und Team, während Wachstumsleistung zusätzlich ins Unternehmen kommt, ohne dass dafür Runway verbrannt wird. Genau deshalb hat sich die Media-for-Equity-Logik durchgesetzt, und genau deshalb funktioniert sie mit Wissen und Arbeit genauso.

Für wen das gedacht ist

Knowledge & Work for Equity ist kein Ersatz für eine Finanzierungsrunde, sondern eine Ergänzung: für Teams, die Kapital eingesammelt haben oder gerade einsammeln und deren Engpass nicht nur Geld ist, sondern Vermarktung, Aufbau und Erfahrung. Wenn das nach Ihrer Situation klingt, ist es einen Pitch wert.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine unternehmerische Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die konkrete Struktur eines Deals gehört immer zu Anwalt und Steuerberater.

Dennis Weidner
Dennis Weidner
Gründer, Weidner Ventures
Dennis Weidner investiert eigenes Kapital und eigene Arbeit in digitale Ventures.

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